Donnerstag, 2. März 2017

Rund ums Thema Dach und Bauzeit

Wie den Kommentaren zu entnehmen ist wundert sich so mancher, warum seit der Fertigstellung des Rohbaus (September 2016) und der letztlichen Dacheindeckung so viel Zeit vergangen ist.

Eine konkrete Antwort hierauf zu finden gestaltet sich als sehr schwierig und ist uns auch nicht gelungen. Einfach gesagt hat unsere Baufirma einfach in der Zeit so gut wie nichts gemacht. Es gab ein paar Mängel im Dachbereich die mit wochenlanger Verzögerung Häppchenweise verbessert wurden.

Im Oktober 2016 wurde der Außenputz aufgebracht. Das Baugerüst stand die ganze Zeit über ums Haus herum und der fehlende Regenablauf hat sein übrigens dazu beigetragen das Baugerüst zu säubern und dabei unseren weiß angestrichenen Außenputz zu verunreinigen. Nun haben wir einen seichten gelblichen Schimmer sowie Schattierungen an den Außenwänden.

Ein besonders schöner Augenblick war der der Rohbauabnahme. Unser Bauleiter hat trotz unseres Wunsches lediglich eine Endabnahme durchzuführen auf die vertraglich vereinbarte Rohbauabnahme bestanden. Dieses leider zu einem Zeitpunkt an dem der Außenputz bereits aufgetragen und sämtliche Fenster noch mit Folien verklebt waren. Die einfache Absage unseres Sachverständigen, dass in einem solchen Zustand keine Rohbauabnahme erfolgen kann, schien unseren Bauleiter sehr zu überraschen, wenn nicht sogar zu verärgern. Seitdem wurde auch nie wieder über eine Abnahme gesprochen.

Im Dezember 2016 haben wir unsere Baufirma in Verzug gesetzt, denn mit Beginn der Bodenplatte im Juli 2016 startete die 5-monatige vertraglich geregelte Bauzeit. Die Antwort der Baufirma hatte es jedoch in sich. Sie drohten mit sofortigem Baustopp und beschuldigten uns der Bauzeitverzögerung durch die zahlreichen Sonderwünsche und der Mängelhinweise durch unseren Gutachter. Leider hat die Firma es versäumt uns überhaupt davon in Kenntnis zu setzen, dass wir, wenn wir bspw. die von der Polizei empfohlene Tür- und Fenstersicherung haben wollen, sich hieraus ein immenser mehrwöchiger Bauzeitenverzug ergibt (der alleine mit Lieferzeiten jedoch nicht zu begründen ist).

An dieser Stelle bereits hätten wir uns anwaltliche Hilfe suchen und direkt mit Zahlungszurückhaltungen und Fristsetzungen arbeiten sollen. Damit wäre uns wohl weiterer Ärger erspart geblieben.

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